Ausbildung - Lehrgänge auf Stadt-, Kreis- und Landesebene

 

Die Ausbildung in der Feuerwehr ist vielfältig! Neben der wehrinternen Ausbildung gibt es eine Vielzahl an Lehrgängen auf Kreis- und Landesebene die von den Feuerwehrangehörigen im laufe ihrer "Karriere" absolviert werden (müssen).

Um in der Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen zu werden muss zunächst einmal die Truppmannausbildung auf Stadt-/Standortebene absolviert werden (ab 16 Jahren möglich). Diese Ausbildung richtet sich nach der FwDV 2 vom 6. Dezember 2003. Die Truppmannausbildung gliedert sich in die Truppmannausbildung Teil 1 und Truppmannausbildung Teil 2.

In der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) werden sämtliche Grundlagen in Theorie und Praxis vermittelt (Z.B. Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Gerätekunde, Rettung, Erste Hilfe, Löscheinsatz und Technische Hilfeleistung). Die Truppmann Ausbildung Teil 1 findet auf Stadtebene statt und umfasst 70 Unterrichtsstunden. Nach diesem Teil der Truppmannausbildung ist der Feuerwehrangehörige befähigt, unter Anleitung grundlegende Tätigkeiten im Lösch- oder Hilfeleistungseinsatz zu übernehmen.

Die Truppmannausbildung Teil 2 findet im Anschluss auf Standortebene statt. Sie umfasst 80 Stunden, verteilt auf zwei Jahre. Das Ziel ist es, die erworbenen Kenntnisse aus der Truppmannausbildung Teil 1 zu festigen und sicher Anwenden zu können, sowie Standortbezogene Kenntnisse zu vermitteln. Innerhalb der Truppmannausbildung sollen auch die Lehrgänge "Sprechfunker" und "Atemschutzgeräteträger" absolviert werden. Diese Lehrgänge finden auf Kreisebene statt und umfassen min. 16 und 25 Stunden. Nach diesem Teil der Truppmannausbildung ist der Feuerwehrangehörige befähigt, selbstständig die Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz zu übernehmen.

Die Truppmannausbildung bildet die Basis jeden/jeder Feuerwehrmannes/Feuerwehrfrau. Um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, müssen alle Feuerwehrleute regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen der eigenen Feuerwehr teilnehmen (siehe Dienstplan). Um einen gleich bleibend guten Ausbildungsstand zu gewährleisten, sind jährlich 40 Stunden Fortbildung verpflichtend.

Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (Teil 1 und Teil 2) können weitere Lehrgänge in den beiden feuerwehrtechnischen Zentralen des Landkreises Osnabrück erfolgen. Des weiteren ist es möglich, zu Lehrgängen an den niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen in den Städten Celle oder Loy zugelassen zu werden.

Lehrgänge an den feuerwehrtechnischen Zentralen (FTZ) des Landkreises Osnabrück:

• Sprechfunker

•Atemschutzgeräteträger (min. 18 Jahre und Sprechfunker, Untersuchung nach G 26 erforderlich) 

• Maschinist (mind. FsKl B und Sprechfunker) 

• Gefährliche Stoffe und Güter

• Technische Hilfe

• u. dgl.

Lehrgänge an den Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy:

• Truppführer (Voraussetzung für weitere Führungslehrgänge) 

• Gruppenführer 

• Gefährliche Stoffe und Güter 

• Strahlenschutz

• Technische Hilfe 

• Gerätewart

• u. dgl.

 

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